Lizenzinformationen

PRÄAMBEL

Das Programm ist durch das Urheberrecht und internationale Vereinbarungen geschützt. Unberechtigte Reproduktion, nicht autorisierter Vertrieb oder unberechtigte Nutzung der Anwendungen oder einer ihrer Komponenten wird strafrechtlich verfolgt.

Lesen Sie die Lizenzvereinbarung sorgfältig, bevor Sie die Software installieren. Durch das Installieren der Software akzeptieren Sie diese Lizenzvereinbarung.

Diese schriftliche Software-Lizenzvereinbarung, nachfolgend als "Lizenz" bezeichnet, enthält alle Rechte und Beschränkungen für den Anwender, die den Gebrauch der begleitenden Software, Datenträger oder sonstigen Unterlagen, nachfolgend als "Software" bezeichnet, regeln.

Eingeschränktes Nutzungsrecht

Bernd Ott der Autor von „Bernd Ott’s Software-UpToDate“, nachfolgend "Autor" genannt, gewährt Ihnen ein zeitlich nicht begrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, die Software zu benutzen. Die Nutzung der Software ist kostenlos.

Copyright

Die Software ist urheberrechtlich geschütztes Eigentum des Autors. Die Software darf nicht verändert, dekompiliert, disassembliert, entschlüsselt, extrahiert oder irgendwie anderweitig verändert werden. Das Programm oder Teile davon dürfen nicht an Dritte vermietet, vertrieben, verbreitet, verkauft, weiterlizensiert oder sonst in irgendeiner Form ohne ausdrückliche Genehmigung von dem Autor weitervermarktet werden. 

Eingetragene Warenzeichen und Firmenzeichen

Windows ist ein eingetragenes Warenzeichen der Microsoft Corporation. Alle weiteren eingetragenen Waren- und Dienstleistungszeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.

Haftungsausschluss

Der Autor ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch den Anwender oder Dritte durch Verwendung oder Verbreitung der Software verursacht werden. Auf keinen Fall ist der Autor für entgangenen Umsatz oder Gewinn, den Verlust von Daten oder für direkte, indirekte, spezielle, logisch folgende, beiläufige oder einschließende Schadensersatzansprüche verantwortlich, die durch den Gebrauch oder die Unmöglichkeit des Gebrauchs der Software verursacht wurden, unabhängig von theoretisch bestehender Haftung, selbst wenn der Autor von der Möglichkeit solcher Schädigungen benachrichtigt worden ist.

Haftungsbegrenzung

Der Anwender verwendet das Programm ausschließlich auf eigenes Risiko. Der Autor haftet für keine Schäden, selbst wenn der Autor über die Möglichkeit solcher Schädigungen informiert worden ist. Diese Beschränkung gilt auch für Ansprüche von Dritten.

Beendigung

Die Lizenz erlischt automatisch, wenn Sie den hier beschriebenen Lizenzbestimmungen nicht zustimmen oder gegen die Lizenzbestimmungen verstoßen. Bei Beendigung sind Sie verpflichtet, alle Kopien der Software zu löschen. Der Anwender haftet für jeden Schaden, der dem Autor durch die Verletzung dieser Lizenzbestimmungen entsteht.

Anwendbares Recht

Auf diese Lizenzvereinbarung ist ausschließlich Deutsches Recht anwendbar. Die Wahl eines anderen nationalen Rechts oder eines anderen Gerichtsstands ist ausgeschlossen. 

Gerichtsbarkeit

Die Vertragspartner vereinbaren für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlich den Gerichtsstand beim sachlich zuständigen Gericht in Hannover

Eingeschränkte Unterstützung und Fehlerbehebung

Wenn Sie die Software entsprechend den besonderen Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung benutzen, besitzen Sie keinen Anspruch auf Support oder telefonische Unterstützung und es besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung.

Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.

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